AKTUELLES
Hier erfahren Sie Aktuelles rund um unsere Betriebe und die Bau-Innung Freising-Erding.
Geschäftsstelle der Bau-Innung Freising-Erding geschlossen!
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist die Geschäftsstelle ab den 16.12.2020 geschlossen. Gerne können Sie uns zu den Öffnungszeiten telefonisch erreichen, Montag - Freitag von 8 Uhr - 12 Uhr, Donnerstagnachmittag von 13 - 16 Uhr.
Informationen zum Thema Corona-Pandemie erhalten Sie auf der Website der Handwerkskammer für München und Oberbayern www.hwk-muenchen.de/corona
Die Geschäftsstelle befindet sich vom 22.12.2020 - 08.01.2021 im Urlaub.
Jahreshauptversammlung
Am 03. März 2020 fand die Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen der Bau-Innung Freising-Erding statt.
Nach dem Tätigkeitsbericht des Obermeisters Herrn Martin Reiter und Genehmigung der Jahresrechung 2019 bzw. Haushaltsplan 2020 wurde die Neuwahl des Obermeisters, seines Stellvertreters, sowie der übrigen Vorstands- und Ausschussmitglieder durchgeführt.
Die Herren Manfred Apold sen. und Dipl.-Kfm. Bernhard Käsbauer standen nach langjähriger Tätigkeit in der Vorstandschaft nicht mehr zur Wiederwahl zur Verfügung. Folgende Personen wurden einstimmig gewählt:
Obermeister: Martin Reiter
Stellv. Obermeister: Rudolf Waxenberger
Vorstand: Manfred Apold jun., Siegmund Goebel, Harald Irl, Franz Kreitmair, Andreas Kremser, Georg Krojer jun., Ludwig Mayer, Norbert Ruhland
Von Links: Franz Kreitmair, Harald Irl, Manfred Apold jun., Siegmund Goebel, Rudolf Waxenberger, Norbert Ruhland, Martin Reiter, Bernhard Käsbauer, Georg Krojer jun., Ludwig Mayer, Manfred Apold sen. Andreas Kremser
Von links: Martin Reiter Obermeister, Bernhard Käsbauer, Manfred Apold sen., Rudolf Waxenberger stv. Obermeister
Freisprechungsfeier
Maurer von Links: Obermeister d. Bau-Innung Freising Martin Reiter, Prüfungsteilnehmer, Prüfungsvorsitzender Harald Irl
Fliesen-, Platten- u. Mosaikleger Straßenbauer
Innungssieger
Politische Gäste Andrea Wittmann Weltrekordhalterin im Dauerjodeln mit Tochter Viviana
Mitteilungspflicht des Ausbildungsbetriebes:
Aufgrund des "Tarifvertrages zur Übernahme von Auszubildenden im Baugewerbe" hat der Ausbildungsbetrieb, der einen Lehrling nach Beendigung der Ausbildung nicht in ein Arbeitsverhältnis übernehmen will, die Pflicht, dies dem Lehrling spätestens vier Monate vor der vereinbarten Beendigung des Ausbildungsverhältnisses schriftlich mitzuteilen.
Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben wenden Sie sich bitte an die HWK oder an den LBB.